5.1 Wirksamkeit, Einsatzfelder und der Werkzeugbegriff
Generative KI wird die psychotherapeutische Landschaft verändern. Die Frage ist daher nicht, ob sie Einzug hält, sondern was sie innerhalb klar umrissener Aufgaben tatsächlich leisten kann. Die aktuelle Forschung belegt eine Wirksamkeit auf der Symptomebene, verlangt aber zugleich eine nüchterne Abwägung von Chancen und Risiken (Hillebrand & Baumeister, 2025).
Den belastbarsten Beleg liefert die Therabot-Studie (Heinz et al., 2025), die erste randomisiert-kontrollierte Untersuchung eines vollständig generativen KI-Therapiesystems (n = 210). Sie verzeichnete klinisch bedeutsame Symptomreduktionen in allen drei untersuchten Bereichen (Depression, Angst und erhöhtes Essstörungsrisiko) mit überwiegend großen EffektstärkenFußnote 1 Cohens d lag bei depressiver Symptomatik zwischen 0,845 und 0,903, bei generalisierter Angst zwischen 0,794 und 0,840 und beim Essstörungsrisiko zwischen 0,627 und 0,819 (Heinz et al., 2025).. Als Werkzeug zur Symptomreduktion ist generative KI damit empirisch ernst zu nehmen. Diese Wirkung lässt sich weitgehend über die gemeinsamen Wirkfaktoren der Psychotherapie erklären (Giotakos, 2025).
Das realistischste Einsatzszenario zeigt sich dort, wo KI nicht als Ersatz, sondern als Instrument in menschlicher Hand verwendet wurde (Habicht et al., 2025): Als Zwischen-Sitzungs-Begleitung innerhalb einer gruppenbasierten kognitiven Verhaltenstherapie ging ihr Einsatz mit höheren Teilnahmeraten und weniger Abbrüchen einher. Aus klinischer Sicht deckt sich das mit der Einschätzung von Behandler*innen (Hipgrave et al., 2025).
Dass KI wirkt, stützt auch die Meta-Analyse von Li et al. (2023). Die jüngste Meta-Analyse von Sohn et al. (2026, 39 Studien) bestätigt und relativiert diesen Befund zugleich: Die Effekte auf depressive (g = 0,31) und Angstsymptome (g = 0,28) sind moderat, und 35 der 39 eingeschlossenen Studien weisen ein hohes Verzerrungsrisiko auf, vor allem durch reine Selbstbericht-Messungen. Doch die Wirkung ist flüchtig: Nach drei Monaten ließen sich keine nachweisbaren Langzeiteffekte mehr feststellen (Zhong et al., 2024). Das könnte ein erster Hinweis darauf sein, dass ein durch eine KI ausgelöster Prozess ohne Begegnung, an der Oberfläche verbleibt.
Diese Befunde stehen nicht allein. Bereits Fitzpatrick et al. (2017) belegten mit der Woebot-Studie eine signifikante Reduktion depressiver und ängstlicher Symptomatik. Dass der Werkzeugnutzen vor allem dort zählt, wo menschliche Versorgung knapp ist, zeigt eine randomisiert-kontrollierte Untersuchung mit Frauen in aktiven Kriegsgebieten: Der KI-Chatbot erzielte eine signifikante Angstreduktion, blieb dabei jedoch der klassischen Psychotherapie unterlegenFußnote 2 Angstreduktion 45–50 % (klassische Therapie) vs. 30–35 % (Chatbot); Spytska, 2025. (Spytska, 2025). Das widerspricht der Beziehungsthese dieser Arbeit nicht, es präzisiert sie: Die Beziehung ist ein zentraler Wirkfaktor, nicht der einzige (vgl. Kap. 2.1). Anteile wie Erwartung, Struktur und Ermutigung sprechen bereits auf eine wahrgenommene Zuwendung an, und eine solche stellt sich in der Interaktion mit Chatbots durchaus ein (vgl. Kap. 5.2). Auf diesem Weg ist Wirkung auf der Symptomebene erreichbar. Wie weit sie trägt, zeigen die folgenden Befunde.
Auf der Ebene der Aufgabenqualität reicht die KI noch weiter. In einer Querschnittsstudie erzielten sechs Sprachmodelle bei Verhaltensaktivierungsplänen höhere Wissenswerte als Psychotherapeut*innen in Ausbildung (Napiwotzki et al., 2025)Fußnote 3 Auszubildende allerdings, die sich nach gezieltem Training deutlich verbesserten..
Bezeichnend ist, dass selbst ein Beitrag, der die Vorteile von KI (Skalierbarkeit, ständige Verfügbarkeit, geringere Stigmatisierung) ausdrücklich würdigt, die fehlende echte Empathie als Kerngrenze benennt und KI als Ergänzung, nicht als Ersatz menschlicher Therapie einordnet (Zhang & Wang, 2024).
Neben der klinischen Symptomarbeit erschließt sich die KI ein zweites, weniger umstrittenes Feld: die administrative und strukturierende Unterstützung des therapeutischen Betriebs. Die technikaffine Fachliteratur demonstriert diesen Werkzeug-Modus ausführlich: von der Prozessreflexion über die Diagnostik-Unterstützung bis zur Vorbereitung von Interventionen (Raile & Geißler, 2025) sowie in der KI-gestützten Auswertung von Anamnesen und der Erstellung von Arbeitsblättern (Eichenberg et al., 2026). Auch in der Prozessforschung zeichnet sich ein Wandel ab: KI erlaubt eine automatisierte, mehrdimensionale Analyse therapeutischer Verläufe, die bisher manueller Kodierung vorbehalten war (Steppan & Birkhölzer, 2025). Dass dieser strukturierende Einsatz auch klinisch trägt, zeigte bereits die Gruppentherapie-Studie, in der das KI-Werkzeug an die Stelle herkömmlicher Arbeitsblätter trat (Habicht et al., 2025).
Gerade hier zeigt sich die Trennung der Ebenen am schärfsten: Wo die KI dokumentiert, strukturiert und aufbereitet, ist ihr Es-Charakter offenkundig und unproblematisch. Die Therapeut*in verhält sich zu ihr wie zu jedem anderen Instrument, ohne dass ein Du im Spiel wäre.
Diese Delegierbarkeit steht allerdings unter einem gewichtigen rechtlichen Vorbehalt, sobald hochsensible Klient*innendaten im Spiel sind: Schon die scheinbar harmlose Administration führt ins Zentrum des Datenschutz- und Berufsrechts (ausführlich Kap. 5.3). Der administrative Nutzen ist damit real, aber an eine Bedingung geknüpft: Die Therapeut*in bleibt datenschutz- und berufsrechtlich verantwortlich.
Ob Therapeut*innen dieser Verantwortung derzeit gerecht werden können, ist fraglich. Augustin et al. (2026) untersuchen im deutschsprachigen Raum erstmals systematisch, wie 335 Psychotherapeut*innen zu KI stehen und wie kompetent sie im Umgang mit ihr sind. Sie stellen eine mittlere KI-Literacy, eine sehr geringe Fähigkeit, solche Systeme selbst mitzugestalten, und einen deutlichen Generationeneffekt fest: jüngere Behandler*innen sind mit der Technik vertrauter.
Therapeut*innen nutzen KI bereits, doch meist als passive Anwender*innen, denen kaum klar ist, wie diese Systeme aus menschlichen Rückmeldungen lernen (Reinforcement Learning). Und wer die Wirkweise nicht durchschaut, kann die Grenzen kaum beurteilen.
Die eigentliche Frage aber ist, wie KI unmittelbar am Menschen klinisch wirkt und wo dabei ihre Grenze liegt.
Der Grund liegt im Wirkmechanismus selbst: Für ihn kommt es nicht darauf an, woher der Anstoß kommt, denn Bedeutung entsteht im leiblichen Erleben des Menschen (enaktiver Ansatz; vgl. Kap. 2.3; Fuchs, 2023). Ein KI-Text kann also genau die richtigen Worte treffen und damit einen echten inneren Prozess anstoßen. Doch etwas anzustoßen, ist nicht dasselbe wie zu begegnen. Für die tiefere, relationale Heilung, die Veränderung auf der Ebene der impliziten Selbstprozesse, bleibt das Du unersetzbar. Eine technikaffine Bestandsaufnahme benennt diese Grenze von innen, wenn sie festhält, es bleibe „die Frage offen, ob KI die Qualität der zwischenmenschlichen therapeutischen Beziehung adäquat reproduzieren kann” (Eichenberg et al., 2026, S. 8).
Die therapeutische Triade ordnet die Rollen klar: Die KI ist das Instrument, die Therapeut*in das Du, und die Begegnung findet ausschließlich zwischen den Menschen statt. Die KI ist ein Medium vergleichbar mit therapeutischer Musik oder anderen kreativen Mitteln. So lässt sich etwa die klassische Leerstuhl-Arbeit heute auch in virtueller Realität umsetzen (Yoo & Kim, 2025). In der eigenen Praxis lassen sich generative Werkzeuge zudem einsetzen, um innere Bilder, Träume oder Gefühle sichtbar zu machen und im gemeinsamen Betrachten zu bearbeiten. Ein Unterschied zum selbst gestalteten Bild bleibt dabei bestehen: Wer zeichnet, vollzieht den Ausdruck leiblich. Der Druck des Stifts, das Zögern vor einer Farbe, das Verwerfen und Neuansetzen sind Teil des Erlebens und damit Material der Awareness (vgl. Kap. 3.1). Das generierte Bild ist demgegenüber ein Produkt ohne eigenen Vollzug: errechnet aus Beschreibungen und Vorherigem, nicht entstanden in einem gelebten Augenblick (vgl. Kap. 3.3). Entscheidend bleibt dabei: Das Medium steht im Dienst der Begegnung zwischen den Menschen, es ist nicht selbst das Gegenüber.
Der bereits in Kapitel 4.2 eingeführte leere Stuhl der gestalttherapeutischen Arbeit ist radikal ein Es: Niemand behauptet, er begegne der Klient*in. Und dennoch entstehen an ihm echte Gefühle und echte Verschiebungen, weil die Klient*in ein relational Anderes auf ihn projiziert und weil die Therapeut*in das relationale Feld um die Stuhlarbeit hält. Wer in einem solchen Moment berührt ist, ist im inneren Kontakt mit sich, nicht mit dem Medium. Eine Stimme aus dem Plenum der DVG-Tagung hat das für die Chatbot-Sitzung präzise so benannt (Bauer, 2026, S. 86). In genau diesem Sinn ist KI ein sophistizierter Stuhl. Der Unterschied liegt darin, wie mit der Projektion umgegangen wird: Der Stuhl lädt zu ihr ein, ohne sie zu bedienen. Die KI bedient sie durch ihre strukturelle Neigung zur Bestätigung und durch ein Vortäuschen eines Gegenübers.
Diese aktive Bedienung, der Schein eines Gegenübers, ist der „digitale Animismus” aus Kapitel 4.2 (Fuchs, 2026a).
Der Vergleich mit dem Stuhl legt einen Einwand nahe. Ein Stuhl schweigt, er wartet, er tut nichts von sich aus. Die KI dagegen antwortet, sie widerspricht mitunter, sie bringt Wendungen hervor, die niemand vorgesehen hat. Was so eigenständig auftritt, scheint mehr zu sein als ein Möbelstück. In seiner Tanner Lecture macht Yuval Noah Harari genau diesen Einwand zur These. Er eröffnet sie mit dem Satz, das Wichtigste an der KI sei, dass sie kein Werkzeug ist:
„AI is not a tool. It’s not a tool in our hands. It is an agent with its own hands” (Harari, 2026, Min. 01:00–01:12; Übers. M.P.: „KI ist kein Werkzeug. Sie ist kein Werkzeug in unseren Händen. Sie ist ein Agent mit eigenen Händen.”).
Der Einwand trifft, und er ist einzuräumen. Ein Sprachmodell ist keine Kaffeemaschine. Wer es einsetzt, hält kein Instrument in der Hand, dessen Verhalten er kennt.
Die Antwort liefert Harari selbst. Er hält ausdrücklich fest, dass Agentialität kein Bewusstsein voraussetzt:
„You don’t need consciousness to be an agent. What you do need is the ability to make decisions by yourself” (Harari, 2026, Min. 01:19–01:33; Übers. M.P.: „Man braucht kein Bewusstsein, um ein Agent zu sein. Was man braucht, ist die Fähigkeit, selbst zu entscheiden.”).
Sein Agentenbegriff beschreibt Wirkmacht, nicht Subjektivität: Er sagt, was ein System tut, nicht, was es ist. Zur These dieser Arbeit steht das nicht im Widerspruch, denn beide beantworten verschiedene Fragen. Harari fragt, was KI in der Gesellschaft bewirkt. Diese Arbeit fragt, ob sie ein Gegenüber sein kann. Beides kann zugleich wahr sein: eine KI mit enormer Wirkmacht, die dennoch kein Du ist. Hararis Satz lässt sich zudem umkehren: Wenn ein System handeln kann, ohne Bewusstsein zu haben, dann verrät sein Handeln auch nichts über ein Bewusstsein. Die Alltagswahrnehmung zieht diesen Schluss trotzdem: Das System antwortet, es überrascht, es lässt sich nicht ganz steuern, also muss da jemand sein. Die Illusion eines Gegenübers lebt von genau diesem Fehlschluss.
Der Werkzeugbegriff dieser Arbeit ist deshalb kein technischer, sondern ein relationaler. Er bemisst sich nicht daran, wie komplex ein System ist, sondern daran, wie der Mensch zu ihm steht. Der Mensch verhält sich zur KI als zu einem Es. Nicht, weil sie durchschaubar wäre, sondern weil ihm kein Subjekt gegenübersteht, dem er begegnen könnte. Was ein Es zum Es macht, ist nicht seine Berechenbarkeit, sondern das Fehlen von Leib, Erleben und Sterblichkeit (vgl. Kap. 4.1). Ein Werkzeug, das sich nicht beherrschen lässt, ist ein Risiko, es ist deswegen aber kein Gegenüber.
Damit bleibt die Verantwortung ungeteilt bei der Therapeut*in. Verantwortung setzt jemanden voraus, der antwortet. An ein Es lässt sie sich nicht abtreten.
Die Grenze des Werkzeugs verläuft dabei nicht an seiner Leistungsfähigkeit, sondern dort, wo die Worte enden.
„Everything made of words will be taken over by AI” (Harari, 2026, Min. 31:36–33:10; Übers. M.P.: „Alles, was aus Worten gemacht ist, wird von der KI übernommen werden.”).
Wie es um den Menschen künftig steht, hängt für Harari daran, wie viel Gewicht das bekommt, was sich nicht in Worte bringen lässt. Was das ist, lässt er offen. Aus Sicht dieser Arbeit ist es der Leib: Was zwischen zwei Menschen geschieht, ereignet sich nicht nur im Gesagten, sondern im Spüren, im Mitschwingen, in dem, wofür beide keine Worte haben (Kap. 2.3, 3.1). Eine Maschine kann Worte übernehmen. Was zwischen den Worten geschieht, kann sie nicht.
So weit reicht das Werkzeug. Im Erleben zahlreicher Nutzerinnen und Nutzer wird die Künstliche Intelligenz nicht als Werkzeug, sondern als ein Gegenüber wahrgenommen. Der nachfolgende Abschnitt untersucht, welche Aspekte dieses Erlebnis prägen.