1.5 Methodisches Vorgehen und Aufbau der Arbeit
Die vorliegende Untersuchung ist eine theoretisch-konzeptionelle Literaturarbeit mit hermeneutischem Vorgehen. Sie erhebt keine eigenen empirischen Daten, sondern verbindet theoretische Positionen und vorhandene empirische Befunde aus mehreren Disziplinen zu einer durchgängigen Argumentation.
Den theoretischen Bezugsrahmen bilden dabei die Dialogphilosophie (Buber), die Soziologie (Rosas Resonanz- und Unverfügbarkeits-Theorie), die Leibphänomenologie (Merleau-Ponty, Fuchs, Waldenfels), die Entwicklungspsychologie (Stern) und die enaktivistische Kognitionswissenschaft (5E-Kognition).
Die empirische Grundlage stammt aus der Psychotherapie-, Wirkfaktoren- und Allianzforschung (Bordin, Grawe, Wampold), aus der gestalttherapeutischen Konsens- und Validierungsforschung (Fogarty) sowie aus der klinischen KI- und Chatbot-Forschung.
Die Befunde werden nicht bloß aneinandergereiht, sondern phänomenologisch-dialogisch gedeutet und auf die Forschungsfragen bezogen. Ergänzend treten dort, wo die klinische Anwendung es erfordert, rechtlich-regulatorische Rahmenquellen hinzu (u. a. EU AI Act, PThG, DSGVO).
Die methodische Leistung liegt somit in der interdisziplinären Synthese, an der sich die Möglichkeiten und Grenzen Künstlicher Intelligenz beurteilen lassen. Die Argumentation ist deduktiv angelegt. Sie leitet sich aus drei Prämissen und einer Schlussfolgerung ab:
(1) Die therapeutische Beziehung ist ein zentraler Wirkfaktor der Psychotherapie.
(2) Diese Beziehung setzt zwischenleibliche Resonanz voraus.
(3) KI scheitert an dieser Zwischenleiblichkeit, da ihr Leib, Ich und ein mögliches Du fehlen.
Daraus ergibt sich, dass Künstliche Intelligenz einen wesentlichen Wirkfaktor der Psychotherapie strukturell nicht bereitstellen kann: Was ihr verwehrt bleibt, ist nicht ein Aspekt der Beziehung, sondern die Beziehung selbst.
In Anbetracht dessen wird Gestalttherapie als eine Methode betrachtet, die diese Resonanz durch Leiblichkeit, Gegenwärtigkeit und dialogisches Zwischen fördert. Diese These wird in den folgenden Kapiteln diskutiert.
Zunächst wird das Phänomen der therapeutischen Begegnung bestimmt (Kap. 2 und 3), bevor dieser Maßstab auf KI angewendet wird (Kap. 4 und 5). Daher wird KI in den Grundlagenkapiteln bewusst vermieden und erst dann eingeführt, wenn der zuvor entwickelte Begriff von Begegnung steht. Dabei folgen die Begriffe einer klaren Reihenfolge vom Fundament (Zwischenleiblichkeit, Unverfügbarkeit) über den ontologischen Bruch (kein Leib, kein Ich, kein mögliches Du) bis hin zu den klinischen Folgeerscheinungen (Konfluenz, Sycophancy). Der Zugang bleibt durchgängig phänomenologisch-klinisch.
Kapitel 2 stellt die theoretischen Grundlagen dar. Ausgehend von der Allianz- und Wirkfaktorenforschung (Bordin, Grawe, Wampold) wird die Beziehung als zentraler Faktor für einen Therapieerfolg identifiziert. Im Anschluss erfolgt die Bestimmung des Ortes der Begegnung (Bubers Konzept des Zwischen) und seiner Merkmale (Rosas Resonanzbegriff), bevor der Begriff der Zwischenleiblichkeit unter Berücksichtigung von Merleau-Ponty und Fuchs weiterentwickelt, um Sterns implizites, vorsprachliches Beziehungswissen ergänzt und in Fuchs’ Stufenmodell der Empathie zusammengeführt wird.
Kapitel 3 arbeitet die gestalttherapeutischen Kompetenzen heraus und bestimmt damit, was die Gestalttherapie als angewandte Beziehungsmedizin ausmacht. Als inhaltliches Gerüst dienen die gestalttherapeutische Konsensforschung (Fogarty et al., 2016, 2020) und die phänomenologische Bestimmung von Fuchs und Schmidsberger (2024). Beide Ansätze stehen exemplarisch für das Bemühen, die Gestalttherapie über ihr relational-leibliches Vorgehen und nicht über Technik zu definieren.
Das 5E-Modell von Thomas Fuchs, das als ökologisches Paradigma der Beziehungsmedizin in Kapitel 2.3 vorgestellt wird, dient als Gliederungsprinzip. Kapitel 3 setzt sich klinisch mit diesem Paradigma auseinander: Es ordnet die Dimensionen der 5E-Kognition drei zentralen Leitfragen zu, nämlich womit (3.1), wo (3.2) und wie (3.3) Begegnung stattfindet (vgl. Abbildung 2), und verknüpft jede dieser Fragen mit einem grundlegenden Konzept der Gestalttherapie. Auf diese Weise wird der Kompetenzkatalog des Konsens-Panels um Fogarty in die Argumentationslogik der Arbeit integriert. Die dialogische Grundhaltung nach Buber ist dabei durchgängig eingebunden.
Kapitel 4 untersucht die Gründe, weshalb Künstliche Intelligenz die zuvor festgelegten Beziehungsqualitäten strukturell nicht erfüllen kann: Ohne einen biologischen Leib sind weder Zwischenleiblichkeit noch Selbstresonanz möglich (4.1), und ohne eine eigene Kontaktgrenze kommt es zu keiner Begegnung, sondern lediglich zu einer widerstandslosen Anpassung (4.2).
Kapitel 5 konfrontiert diese ontologische Grenzziehung mit der klinischen Realität. Es prüft, was KI als Werkzeug empirisch leisten kann, und entwickelt daraus einen relationalen Werkzeugbegriff (5.1), analysiert die Illusion einer digitalen therapeutischen Allianz (5.2) und benennt die klinischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Risiken, die entstehen, wenn das Werkzeug als Gegenüber missverstanden wird (5.3).
Kapitel 6 beantwortet die drei Forschungsfragen auf Grundlage der vorangegangenen Kapitel, formuliert Handlungsempfehlungen für die Praxis und schließt mit einem Ausblick auf eine Embodied Cure im Zeitalter Künstlicher Intelligenz.